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Mängelrüge zum Beseitigen von Baumängeln

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Baufehler und unfachmännisch ausgeführt Gewerke sind nicht nur ein Ärgernis. Sie gefährden das gesamte Projekt "Hausbau" und kosten den Bauherrn viel Geld. Wenn Sie Pfusch am Bau erkennen, sollten Sie mit Bedacht und Konsequenz vorgehen. Ehe Sie den Weg zum Anwalt suchen und Dritte in die Klärung des Sachverhalts einbeziehen, werden Sie selbst aktiv und rügen die Ihnen aufgefallenen Mängel direkt beim Anbieter.

Was sind Baumängel?

Als Baumängel werden alle Schäden sowie Folgeschäden aus handwerklich schlechter Leistung bezeichnet. Risse in den Wänden, eine Absenkung des Fußbodens oder Zugluft trotz Dämmung sind drei Beispiele für Pfusch am Bau. Grundsätzlich ist von Mängeln die Rede, wenn Ihnen das Objekt nach der Fertigstellung nicht im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben wird.

Ob es sich diesbezüglich um Baufehler oder um nicht erledigte Arbeiten handelt, spielt für die rechtliche Anerkennung als Baumangel keine Rolle. Hinweis: Sichtbare Baufehler sind meistens noch auf den ersten Blick erkennbar. Schwieriger wird es, wenn ein versteckter Mangel vorliegt, der Ihnen erst nach der Übernahme des Bauprojekts bekannt wird.

Wie lasse ich Mängel beseitigen?

Bewahren Sie die Ruhe und suchen bestenfalls einen Bauherrenberater auf. Dieser hilft Ihnen dabei, die bestehenden Mängel zu rügen und die Aufforderung zur Beseitigung form- und fristgerecht zu erstellen. Wichtig ist, dass Sie nicht selbst aktiv werden und versuchen, Baufehler zu korrigieren und Verbesserungen vorzunehmen. In diesem Fall verlieren Sie Ihr Recht auf die Mängelbeseitigung, da sich der Anbieter darauf berufen kann, dass die Mängel durch Ihr Einwirken aufgetreten sind. Gehen Sie wie folgt vor.

1 - Dokumentieren Sie die Mängel

Fotografieren Sie den Mangel in Großaufnahme und in einer deutlichen Auflösung. Wenn Sie zum Beispiel einen Riss in der Wand dokumentieren, legen Sie den Zollstock als Beweis für die Risslänge an und nehmen den Mangel aus verschiedenen Perspektiven auf. Ein Sachverständiger oder ein neutraler Zeuge kann hilfreich sein.

2 - Erstellen Sie die Mängelrüge schriftlich

Zeigen Sie die Mängel beim Anbieter schriftlich an und vergessen nicht, das aktuelle Datum zu nennen. Die Rüge wird bei Einschreiben mit Rückschein versandt, da Sie nur auf diesem Weg einen terminierten Beweis für den Erhalt bekommen. Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen, die mit dem Datum der Anfertigung der Rüge beginnt.

3 - Behalten Sie das Geld für diese Leistung ein

Bis zur Mängelbehebung haben Sie das Recht, die Handwerkerzahlung um den zweifachen Betrag der Mängelbeseitigungskosten zu kürzen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen Ihre Überweisung mit dem entsprechenden Vermerk ausfüllen. Wichtig: Sie können nur das Geld für die fehlerhafte Leistung, nicht für die gesamten Leistungen der Handwerksfirma zurückhalten.

4 - Setzen Sie eine Nachfrist

Trotz Aufforderung zur Mängelbehebung kann es passieren, dass eine Rückmeldung ausbleibt und / oder das die Fehlerbehebung nicht vorgenommen wird. In diesem Fall setzen Sie nach Ablauf der Frist eine Nachfrist, die dem Anbieter eine letzte Chance zur Ausbesserung und zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen gibt. Tipp: Bei gravierenden, die Statik des Bauwerks gefährdenden Mängeln, haben Sie nach Verstreichen der Nachfrist das Recht, vollständig vom Vertrag zurückzutreten.

Rechtliche Lage

Nimmt der Anbieter keine Mängelbeseitigung vor, sollten Sie Ihre Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung geltend machen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, von denen Sie Gebrauch machen und die Sie umsetzen können.

Ist Ihr Haus unbewohnbar, muss der Verantwortliche die Kosten für eine Ersatzwohnung und gegebenenfalls einen Schadenersatz zahlen. Stellt ein Sachverständiger so starken Pfusch am Bau fest, dass die Bewohnbarkeit auch mit einer Nachbesserung nicht gewährleistet wird, ist der Vertragsrücktritt mit Rückforderung aller gezahlten Rechnungen inklusive Schadenersatz für Mehraufwendungen rechtssicher.

Wie schreibt man Mängelanzeige und was muss enthalten sein?

Die Mängelrüge muss eine konkrete Bezeichnung der Baumängel, das Datum der Feststellung und die präzise Nennung beider Vertragsparteien enthalten. Bei mehreren Baufehlern sind Einzelbeschreibungen wichtig, welche mit Fotos am jeweilige Schriftstück dokumentiert werden. Beziehen Sie sich in der Rühe auf Ihren Vertrag und auf die Vereinbarung, die von Seiten des Anbieters nicht eingehalten oder verletzt wurde. Senden Sie Mängelanzeigen nur per Einschreiben ab, da Sie sonst keinen Beweis für die Absendung und damit keinen Anspruch auf die angezeigte Frist haben.

Was tun, wenn Anbieter Mängel nach Rüge nicht beseitigt?

In diesem Fall hilft Ihnen nur ein Anwalt. Wichtig ist, dass Sie einen Sachverständigen hinzuziehen und die Baumängel zur Vorbereitung einer Klage vom Fachmann aufnehmen lassen. Das Beweisverfahren setzt voraus, dass Sie eine lückenlose Dokumentation vorlegen und mit Hilfe des Rechtsbeistandes beweisen können, dass die Mängel am Bau bestehen und das sie eine Folge der fehlerhaften Leistungen der Baufirma sind. Wird das Bauvorhaben zwischenzeitlich fortgesetzt, benötigen Sie zusätzlich ein rechtssicheres Gutachten über alle bis dahin ersichtlichen Baufehler.

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