
Barrierefreies Bauen: Welche Förderungen gibt es?

Barrierefreies Bauen ist nicht erst im Alter sinnvoll: Vorausschauend geplante Häuser und Wohnungen erhöhen den Komfort und die Sicherheit in jeder Lebensphase. Für Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaften funktionellen Beeinträchtigungen sind barrierefreie Lösungen besonders wichtig. Nur mit ihrer Hilfe ist eine möglichst uneingeschränkte Nutzung sichergestellt. Die Schaffung entsprechender Wohnräume geht allerdings schnell ins Geld. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie durch bundes- und landesweite Förderprogramme.
Grundsätzlich muss zwischen zwei verschiedenen Arten der Förderung für barrierefreies Bauen oder Umbauen unterschieden werden. Neben objektbezogenen Förderungen, die sich auf ein konkretes Projekt beziehen, gibt es auch subjektbezogene Förderungen. Deren Erhalt hängt mit dem jeweiligen Anlass und Ihrer persönlichen Lebenssituation zusammen. Eines haben die beiden Varianten gemeinsam: Die Baumaßnahmen dürfen erst dann starten, wenn eine schriftliche Bewilligung des Kostenträgers vorliegt.
Eine subjektbezogene Förderung kann bei verschiedenen Fördergebern beantragt werden.Oft sind es Rehabilitationsträger, die günstige Kredite oder Zuschüsse gewähren. Hierzu zählen die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung sowie das Jugend- und Sozialamt. Geht es um den Erhalt eines Arbeitsplatzes durch begleitende Hilfen, ist das Integrationsamt zuständig. Pflegebedürftige wiederum haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Unabhängig vom Pflegegrad wird ein behindertengerechter Umbau mit bis zu 4.000 Euro pro Jahr bezuschusst.
Darüber hinaus können Kosten, die durch den barrierefreien Umbau eines Hauses oder einer Wohnung entstehen, von der Steuer abgesetzt werden. Erfolgt der Umbau prophylaktisch, dürfen Sie 20 Prozent der für Handwerker gezahlten Leistungen abziehen - bis zur jährlichen Obergrenze in Höhe von 1.200 Euro. Sind die Renovierungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen notwendig, lassen sich die Kosten im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung vollumfänglich geltend machen. Zum Nachweis der Notwendigkeit verlangt das Finanzamt in der Regel ein ärztliches Attest.
Behindertengerechtes Bauen und Umbauen fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch zwei verschiedene Programme:KfW 159 und KfW 455-B. Die beiden Programme fördern die gleichen Maßnahmen und haben das gleiche Ziel. Sie unterschieden sich jedoch durch die Art der Unterstützung - Investitionszuschuss oder Kredit - und den Weg der Beantragung. Eine Kombination dieser beiden Finanzierungsmittel ist nicht möglich. In Betracht kommt jedoch die Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW oder öffentlichen Fördermitteln.
Im Rahmen des Programms 159 vergibt die KfW zinsvergünstigte Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Innerhalb dieser Grenze werden 100 Prozent der förderfähigen Kosten berücksichtigt - inklusive Nebenkosten. Die Förderkredite sind mit verschiedenen Laufzeiten und Zinsbindungsfristen erhältlich. Antragsberechtigt sind sowohl private Bauherren, Eigentümergemeinschaften und Mieter als auch Bauträger, gemeinnützige Organisationen oder kommunale Unternehmen.
Anträge können nur bei autorisierten Finanzierungspartnern gestellt werden. Sie müssen vor dem Beginn der Bauarbeiten eingehen und sind in ihrer Bewilligung an die exakte Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Mindeststandards gebunden. Der Finanzierungspartner verlangt neben banküblichen Sicherheiten auch Nachweise über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel.
KfW 455-B bezuschusst den Bau oder Umbau eines "altersgerechten Hauses" mit 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, ist jedoch auf einen Betrag von 6.250 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Für einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung können 10 Prozent der förderfähigen Kosten angesetzt werden. Die Obergrenze liegt hier bei 5.000 Euro pro Wohneinheit. Zur Antragstellung berechtigt sind sowohl Ersterwerber neu sanierter Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser als auch natürliche Personen, die Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Immobilien mit maximal zwei Wohneinheiten sind. Mieter dürfen das Programm 455-B ebenfalls nutzen.
Das Antragsformular steht auf der Homepage der KfW zum Download bereit. Es muss postalisch bei der KfW eingereicht werden. Ist die Zusage erfolgt, bedarf es noch eines Identitätsnachweises. Hierzu können Antragsteller verschiedene Verfahren nutzen. Wie beim Kredit verlangt die Kreditanstalt einen Beleg über die vertragsgemäße Nutzung des Zuschusses. Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen hat das jeweils ausführende Fachunternehmen mit dem auf der Website der KfW zur Verfügung gestellten Vordruck zu bestätigen.